AGB (Anlage E) Version 1.3

Anlage E zum Vertragswerk der deepinvoice GmbH

1.3

Diese AGB regeln operative Spielregeln für die Nutzung der Software deepinvoice. Sie gelten für die im Order Form vereinbarten Leistungen ergänzend zum MSA und den weiteren Anlagen und werden über Abschnitt 2 des Order Forms Vertragsbestandteil.

§1 Geltungsbereich und Verhältnis zum MSA

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software deepinvoice. Für das Verhältnis dieser AGB zum MSA und den weiteren Anlagen gilt ausschließlich die Rangfolge nach Abschnitt 11 des Order Forms.

§2 Nutzungsregeln

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Software die folgenden Regeln einzuhalten:

  1. Kein Reverse Engineering, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software, soweit nicht zwingend gesetzlich zulässig.

  2. Keine missbräuchliche Nutzung der Programmierschnittstellen (APIs), insbesondere keine automatisierten Anfragen in einer Frequenz oder Menge, die den ordnungsgemäßen Betrieb beeinträchtigt.

  3. Keine Umgehung oder Aushebelung technischer Schutz- oder Zugangsmechanismen der Software.

  4. Keine Weitergabe von Zugangsdaten oder Account-Sharing über den vertraglich vereinbarten Nutzerkreis hinaus.

  5. Keine Übertragung oder Einbringung von Schadcode (Viren, Trojaner, Würmer, vergleichbare Programme) in die Software oder die zugrundeliegende Infrastruktur.

  6. Kein Einsatz der Software für rechtswidrige Inhalte oder zur Verarbeitung rechtswidrig erlangter Daten.

§3 Wartung und Verfügbarkeit

  1. deepinvoice ist berechtigt, Wartungsarbeiten und Updates an der Software durchzuführen. Updates können funktionsändernd oder -erweiternd sein.

  2. Wartungsarbeiten innerhalb des Standard-Wartungsfensters (Samstag und Sonntag, ganztägig) sind ohne Vorankündigung zulässig.

  3. Geplante Wartungsarbeiten außerhalb des Standard-Wartungsfensters werden dem Kunden in Textform mindestens 48 Stunden vorab angekündigt.

  4. Notfall-Wartung zur Abwehr akuter Sicherheits- oder Betriebsrisiken kann ohne Vorankündigung durchgeführt werden. deepinvoice informiert den Kunden in solchen Fällen unverzüglich nach Durchführung in Textform.

§4 Drittanbieter-Komponenten

Die Software kann Komponenten von Drittanbietern (z. B. Cloud-Infrastruktur, Sub-Processors, Open-Source-Bibliotheken) enthalten oder nutzen. Eine Liste der eingesetzten Drittanbieter-Komponenten wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

§5 Browser- und Systemvoraussetzungen

Die jeweils unterstützten Browser und Systemvoraussetzungen teilt deepinvoice dem Kunden auf Anfrage mit.

§6 Beta- und Preview-Features im Regelbetrieb

deepinvoice kann im Regelbetrieb einzelne Funktionen als „Beta" oder „Preview" kennzeichnen. Solche Funktionen werden ergänzend zum regulären Funktionsumfang bereitgestellt und können sich noch in Entwicklung befinden. Für als Beta oder Preview gekennzeichnete Funktionen gelten keine Verfügbarkeitszusagen und keine SLAs; Mängelrechte und Gewährleistung sind insoweit ausgeschlossen. Zwingende Haftungstatbestände nach MSA Ziff. 11.1 bleiben unberührt.

§7 Höhere Gewalt

Beide Parteien sind von der Erfüllung ihrer Pflichten befreit, soweit und solange ein Ereignis höherer Gewalt die Erfüllung verhindert. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle öffentlicher Telekommunikations- oder Stromnetze sowie Streiks und Aussperrungen, die nicht von der betroffenen Partei zu vertreten sind. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich in Textform.

§8 Zahlungsabwicklung

  1. Die Zahlung erfolgt über einen von deepinvoice ausgewählten Zahlungsdienstleister. Der Kunde wählt aus den dort angebotenen Zahlungsmethoden.

  2. Technische Details des Zahlungsdienstleisters sind nicht Vertragsbestandteil.

§9 Telemetrie und anonymisierte Nutzungsdaten

Die Nutzung anonymisierter und aggregierter Daten richtet sich nach MSA Ziff. 9.3. Soweit Telemetrie- oder Nutzungsdaten personenbezogen sind, werden sie nach der AVV (Anlage D) verarbeitet.

§10 Recht auf Weiterentwicklung

deepinvoice ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und zu ändern, sofern dadurch wesentliche Kernfunktionen nicht dauerhaft entfallen und der Vertragszweck nicht vereitelt wird.

§11 Referenznennung und Öffentlichkeitsarbeit

  1. Der Kunde gestattet deepinvoice, den Kunden einschließlich Name und Logo als Referenzkunden in Marketing- und Kommunikationsmaterialien zu nennen.

  2. Die Nutzung anonymisierter und aggregierter Kennzahlen und Projektergebnisse richtet sich nach MSA Ziff. 9.3.

  3. Der Kunde kann einer Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen (Opt-out). deepinvoice stellt die weitere Nennung nach Zugang des Widerspruchs innerhalb angemessener Frist ein und entfernt den Kunden bei nächster Gelegenheit aus laufend gepflegten Materialien. Bereits verbreitete Materialien (z. B. gedruckte Unterlagen) müssen nicht zurückgerufen werden.

§12 Änderungen der AGB

Für Änderungen dieser AGB gilt MSA Ziff. 14.

§13 Form von Erklärungen

Erklärungen nach diesen AGB bedürfen der Textform.